Wichtige Information für PV-Anlagen bis 30 kWp

Das neue EEG 2021 hält einige Änderungen für die Eigenversorgung bereit. So wird eine Anhebung der Bagatellgrenze für eigenverbrauchten Strom aus kleinen Anlagen vorgenommen. Die Anhebung orientiert sich dabei an den Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union. Die Grenze wird für die installierte Leistung privilegierter Anlagen von 10 auf 30 Kilowatt angehoben und es wird ein Eigenverbrauch von 30 Megawattstunden im Jahr von der EEG-Umlage befreit (§ 61b Abs. 2). Geht der Eigenverbrauch über die 30 Megawattstunden hinaus oder sind mehr als 30 Kilowatt Leistung installiert, werden wie gehabt 40 Prozent der EEG-Umlage auf den gesamten Eigenverbrauch fällig.

Die Ausweitung der Bagatellgrenze gilt dabei sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen (§ 100 Abs. 2 Nr. 14a). Somit ist die Eigenversorgung mit ausgeförderten Anlagen kleiner 30 Kilowatt ebenfalls vollständig von der EEG-Umlage befreit.

Das bedeutet für Betreiber einer bestehenden PV-Anlage bis zu 30 kWp, dass die EEG-Umlage seit dem 01.01.2021 nicht mehr berechnet werden dürfte. Unter Umständen kann der Produktionszähler entfallen, dies kann allerdings zu erheblichen Umbaukosten führen und sollte deshalb vorab gründlich geprüft werden.