TOP AKTUELL: Neues Förderprogramm für Batteriespeicher ab 01. März 2018

Ab heute gibt es wieder ein Förderprogramm für Batteriespeicher für das Land Baden-Württemberg

Das Förderprogramm „Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher“ fördert die Investition in einen stationären, netzdienlichen elektrischen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage. Förderfähig sind sowohl kleine Speicher für den Privathaushalt als auch große Gewerbespeicher.

Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn das Verhältnis von Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWP/1 kWh beträgt und wird pro Batteriespeicher in Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers gewährt, ist jedoch auf maximal 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems begrenzt. Die Investitionen in eine Photovoltaik-Anlage werden hierbei nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus kann ein Bonus in Höhe von 250 Euro je Batteriespeicher gewährt werden, sofern der Speicher beziehungsweise das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie (Erzeugungs- und/oder Verbrauchsprognosen) verfügt. Die Anforderung der prognosebasierten Betriebsweise zur Inanspruchnahme des Bonus ist durch eine Händler- oder Herstellererklärung nachzuweisen.

Die L-Bank ist vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Wir, die Fa. WALTER konzept, übernehmen für unsere Kunden das Ausfüllen der Antragsunterlagen und sind bei der Antragstellung behilflich.

Alle genauen Informationen zum Förderprogramm gibt es hier.