Photovoltaik ist mehr als Klimaschutz. Sie ist ein Sachwert mit verlässlichen Einnahmen. Walter Solar bietet Unternehmen und Investoren die Möglichkeit, eine bereits errichtete und laufende PV-Anlage zu übernehmen. Ein Neubau mit Planungs- und Bauphase ist dafür nicht nötig. Hier alle Infos auf einem Blick.

Reale Anlagen mit langfristigen Verträgen
Den Solarstrom nutzen die Märkte direkt vor Ort, im Regelfall wird eine Eigenverbrauchsquote von 75-85 % mit Hilfe eines Solarstromspeichers erzielt. Die Basis dafür sind Onsite-PPA-Verträge mit einer festen Mindestlaufzeit von 15 Jahren und Verlängerungsoptionen von jeweils mindestens 5 Jahren. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und nach dem EEG vergütet. Die kalkulierte Amortisationszeit liegt je nach Anlage zwischen 12 und 14 Jahren.
Wir bleiben Ihr Partner im Betrieb
Sie investieren, wir kümmern uns falls gewünscht um den Rest. Dazu gehören technischer Betrieb, Monitoring, Stromabrechnung und kaufmännische Verwaltung. Auch die Themen, die den Anlagenbetrieb heute anspruchsvoll machen, übernehmen wir: Meldungen von Nichtbeanspruchbarkeiten im Redispatch, Abregelungsvermeidung und den wirtschaftlichen Umgang mit negativen Strompreisen.
Steuerliche Möglichkeiten
Eine PV-Anlage im Betriebsvermögen ist ein bewegliches Wirtschaftsgut. Die Abschreibungsmöglichkeiten gelten grundsätzlich für neue und für laufende Anlagen:
- Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG): Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten können schon vor der Investition gewinnmindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 € im maßgeblichen Wirtschaftsjahr.
- Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG): Zusätzlich zur regulären AfA sind bis zu 40 % möglich, frei verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre.
- Degressive AfA: Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 ist befristet eine degressive Abschreibung möglich, höchstens das Dreifache des linearen Satzes.

Die Prozentsätze lassen sich nicht einfach addieren. Ein genutzter Investitionsabzugsbetrag mindert die weitere Abschreibungsbasis. Bei Bestandsanlagen richtet sich die Abschreibung nach der Restnutzungsdauer.
Jetzt informieren
Sie möchten wissen, welche Anlage zu Ihnen passt? Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit projektspezifisch mit Ihnen. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch: 07965 9009-0 oder info@walter-solar.de.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ob und in welchem Umfang steuerliche Vorteile genutzt werden können, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bitte stimmen Sie sich mit Ihrer Steuerberatung ab. Stand: Oktober 2026.
