Aktuelles Klimaschutzgesetz: Umsetzung für Kommunen

Mit dem Inkrafttreten der Novellierung des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg wird der Fokus stark auf die Kommunen und Städte gelegt. Diese sollen als Vorbild für die Bürger vorangehen und neben einer energetischen Erfassung auch eine langfristige Planung für die Wärmeversorgung aus regenerativen Quellen vornehmen. Aber nicht nur die aktuelle Erfassung der Energieverbräuche ist wichtig, sondern auch die Möglichkeiten, Energie weiter einzusparen. So ist gerade im Gebäudesektor noch viel Potenzial offen, welches in kommunalen Gebäudebeständen nur zentral gesteuert werden kann.

Durch eine gezielte und geförderte Betrachtung der kommunalen Gebäude können hier Probleme und Potenziale aufgezeigt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

Aber auch ganzheitliche Energiekonzepte, welche eine Stromerzeugung aus regenerativen Energien mit der optimalen Speicherung, Verteilung und Verwendung dieser in einzelnen Gebäuden, in Quartiers-Zusammenschlüssen oder für eine gesamte Gemeinde hinweg betrachten, bieten spannende und aufschlussreiche Aspekte.

Insbesondere die Kombination von Strom aus erneuerbaren Energien mit der Umsetzung der Verkehrs- oder Wämewende bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Dies gilt besonders dann, wenn die Planung, die Konzepterstellung und evtl. auch die Umsetzung durch Förderprogramme finanziert werden kann.

Wir unterstützen die Kommunen bei der Erstellung ganzheitlicher, quartiersweiser oder gebäudeweiser Energiekonzepte und bei der Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen. Selbstverständlich unterstützen wir auch in der Beantragung von Förderungen, sowie bei der Auswahl der richtigen Programme.

Hier nochmal eine Übersicht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg: Anlage-zum-KSG-BW