Aktuell: Förderung für Ladesäulen

Gefördert werden:

  • 12.000 Normalladepunkte (bis einschließlich 22 kW Ladeleistung je Ladepunkt) einschließlich Netzanschluss
  • 1.000Schnellladepunkte (mit 150 kW Ladeleistung je Ladepunkt) einschließlich des Netzanschlusses
  • Ausgaben für die Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung der Ladeinfrastruktur
Anträge zur Förderung von Ladeinfrastruktur nach Nummer 2 der Förderrichtlinie sind innerhalb des Zeitraums vom 14.09.2017 ab 9.00 Uhr bis zum 30.10.2017 bis 16.00 Uhr einzureichen.