In Deutschland stehen rund 3,1 Millionen Mehrparteienhäuser mit etwa 20 Millionen Haushalten. Weniger als ein Prozent der Mieterinnen und Mieter bezieht heute Strom von der Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Der Rest zahlt Netzentgelte und Umlagen für Strom, der hunderte Kilometer weit transportiert wird — während über ihnen entweder gar keine Anlage liegt oder eine, die ihren Ertrag vollständig ins Netz schiebt.
Mieterstrom schließt genau diese Lücke. Und er ist in den vergangenen zwei Jahren von einer Nischenlösung zu einem der meistgefragten Themen der Wohnungswirtschaft geworden. Dieser Beitrag erklärt, wie das Modell funktioniert, was es Mietern bringt, welche technischen Varianten es gibt — und was am Ende für den Eigentümer dabei herauskommt.

Was Mieterstrom eigentlich ist
Beim Mieterstrom wird der Eigentümer oder eine eigens gegründete Betreibergesellschaft zum Stromlieferanten der eigenen Mieter. Der Solarstrom vom Dach fließt direkt in die Wohnungen, ohne das öffentliche Netz zu berühren. Was die Anlage gerade nicht liefert, wird als sogenannter Reststrom zugekauft und ebenfalls über den Vermieter abgerechnet — ein Vollversorgungsmodell also.
Für den Mieter bedeutet das: ein Vertrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner — und ein Strompreis, der gesetzlich unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen muss. Für den Eigentümer bedeutet es: Der Strom vom Dach wird nicht mehr für fünf bis zehn Cent ins Netz verkauft, sondern für rund 21 Cent im eigenen Haus. Je nach Ausgangslage ist das das Zwei- bis Vierfache.
Hinzu kommt der Mieterstromzuschlag nach dem EEG. Er wird zusätzlich zum Strompreis für jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde gezahlt und liegt derzeit bei rund 2,3 ct/kWh für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens bleibt er auch im EEG 2027 erhalten.
Wichtig: Die Teilnahme ist für Mieter freiwillig. Niemand kann verpflichtet werden, den Mieterstromvertrag abzuschließen. Wer nicht möchte, behält seinen bisherigen Anbieter. Genau deshalb ist die Teilnahmequote die wichtigste Größe im ganzen Modell — erfahrungsgemäß steigen zu Beginn 60 bis 80 Prozent der Haushalte ein, im Lauf der Zeit meist mehr.
Was der Mieter davon hat
Der Gesetzgeber hat eine harte Preisobergrenze eingezogen: Der Mieterstromtarif darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Ein Mieterstromangebot kann also gar nicht teurer sein als die Grundversorgung.
Ein typisches Rechenbeispiel für eine Wohnung mit 2.500 kWh Jahresverbrauch:
| Position | Menge | Preis | Betrag |
| Solarstrom vom Dach | ca. 1.750 kWh | ca. 25 ct/kWh | ca. 440 € |
| Reststrom aus dem Netz | ca. 750 kWh | ca. 28 ct/kWh | ca. 212 € |
| Grundgebühr | 12 Monate | ca. 8,35 €/Monat | ca. 100 € |
| Summe | 2.500 kWh | ca. 750 €/Jahr |
Das entspricht rund 30 ct/kWh Vollkosten. Wie groß die Ersparnis am Ende ausfällt, hängt vom örtlichen Grundversorgungstarif ab — in der Praxis liegt sie meist im Bereich von 100 bis 150 Euro pro Jahr und Haushalt. Wer sein Verbrauchsverhalten anpasst und mehr Strom in die Sonnenstunden legt, kann sie aktiv steigern.
Dazu kommen zwei Dinge, die sich schlecht in Euro ausdrücken lassen, für viele Mieter aber schwerer wiegen: kein jährliches Tarifvergleichen mehr, und Strom, der zu rund 90 Prozent emissionsärmer ist als Kohle- oder Gasstrom.
Die zwei Messkonzepte
Technisch gibt es zwei Wege, den Solarstrom den einzelnen Wohnungen zuzuordnen. Die Entscheidung fällt früh und beeinflusst Vorlaufzeit, Kosten und Abrechnungslogik.
Physisches Summenzählermodell
Am Übergabepunkt zum Netz sitzt ein einziger Summenzähler. Dahinter liegt die gesamte Kundenanlage mit eigenen Unterzählern für jede Wohnung. Aus Sicht des Netzbetreibers ist das Gebäude ein einziger Verbraucher; die Aufteilung auf die Wohnungen übernimmt der Betreiber.

Weil dieser Summenzähler den gesamten Gebäudestrom erfasst, wird er ab etwa fünf Wohneinheiten gewandelt gemessen. Das bedeutet einen entsprechenden Wandlerschrank und Mehrkosten von rund 10.000 bis 15.000 Euro — der größte Einzelposten dieser Variante.
Ein Wort zur Vorgeschichte: Mieterstrom hatte lange einen schlechten Ruf, weil häufig das Messkonzept D2 zum Einsatz kommen musste, das sogenannte Zwei-Sammelschienen-Modell. Dabei war die Zähleranlage doppelt auszuführen — eine Schiene für die Mieterstromteilnehmer, eine für alle anderen. Das verursachte hohe Umbaukosten und bei jedem Mieterwechsel zusätzlichen Aufwand. Durch den Einsatz intelligenter Messsysteme ist dieses Modell heute obsolet, und das spart erhebliche Investitionskosten.
Vorteile: kurze Vorlaufzeit, in der Regel drei bis sechs Monate von der Anfrage bis zur Umsetzung. Geringe Abhängigkeit vom Netzbetreiber. Niedrigere laufende Kosten, weil die Unterzähler dem Betreiber gehören oder günstig gemietet werden. Und ein Effekt, der oft übersehen wird: Auch der Strom von Mietern, die nicht am Mieterstrom teilnehmen, fließt physikalisch weiter durch die Kundenanlage. Sie beziehen ihn offiziell von ihrem eigenen Stromversorger, stützen aber die Direktverbrauchsquote der Anlage insgesamt.
Nachteile: höhere Anfangsinvestition in die Messtechnik, insbesondere durch die Wandlermessung. Je nach Abrechnungsvariante wird der Solarertrag über einen Verteilungsschlüssel zugeordnet — dann gibt es für den einzelnen Mieter keinen direkten Anreiz, Strom dann zu verbrauchen, wenn die Sonne scheint.
Virtuelles Summenzählermodell
Hier bleibt jede Wohnung messtechnisch am Netz. Alle Zähler sind intelligente Messsysteme, die im 15-Minuten-Takt auslesen. Die Zuordnung des Solarstroms erfolgt rechnerisch über ein Smart-Meter-Gateway.

Weil es keinen Summenzähler gibt, entfällt auch die Wandlermessung für das Gebäude. Gewandelt gemessen werden muss hier nur der Erzeugungszähler — und das erst ab etwa 30 kW Wechselrichterleistung. Bei üblicher Auslegung bleibt eine 33-kWp-Anlage darunter.
Vorteile: deutlich geringere Anfangsinvestition. Die Zuordnung ist viertelstundengenau — wer die Waschmaschine mittags laufen lässt, bekommt tatsächlich mehr günstigen Solarstrom. Das schafft einen echten Eigenverbrauchsanreiz und lässt sich meist in einer App sichtbar machen.
Nachteile: längere Vorlaufzeit, meist sechs bis zwölf Monate. Eine deutliche Abhängigkeit vom Netzbetreiber: Rund 85 Prozent der Netzbetreiber können dieses Messkonzept bislang nicht abbilden. Dann muss ein anderer Messstellenbetreiber eingebunden werden, was zusätzlich Zeit kostet. Die laufenden Kosten liegen höher, weil die intelligenten Messsysteme gemietet werden und der Messstellenbetrieb je Zähler anfällt. Und: Strom, den ein Nichtteilnehmer verbraucht, geht kaufmännisch ins Netz statt in den Direktverbrauch.
Kurz gegenübergestellt
| Physisch | Virtuell | |
| Vorlaufzeit | 3–6 Monate | 6–12 Monate |
| Wandlermessung | ab ca. 5 Wohneinheiten | erst ab ca. 30 kW Wechselrichterleistung |
| Anfangsinvestition Messtechnik | höher | niedriger |
| Laufende Kosten | niedriger | höher |
| Abhängigkeit vom Netzbetreiber | gering | hoch |
| Zuordnung Solarstrom | über Unterzähler bzw. Schlüssel | viertelstundengenau |
| Eigenverbrauchsanreiz für Mieter | je nach Variante | ja |
| Nichtteilnehmer | stützen die Direktverbrauchsquote | scheiden vollständig aus |
| Mieter-App | eingeschränkt | gut umsetzbar |
Auslegung: zwei Daumenregeln, die sich bewährt haben
Rund 2 kWp installierte Leistung je Wohneinheit. Bei zehn Wohnungen also etwa 20 kWp für den Wohnbedarf. Wer deutlich größer baut, produziert Überschüsse, die zum Einspeisetarif ins Netz gehen — und der liegt derzeit bei rund sieben Cent, also weit unter dem, was der Strom im Haus wert wäre. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum EEG 2027 könnte die Vergütung für neue Anlagen zeitweise sogar ganz entfallen. Das verschiebt die Rechnung noch weiter zugunsten des Eigenverbrauchs.
Speicherkapazität etwa 70 Prozent der PV-Leistung. Bei 2 kWp je Wohnung sind das rund 1,4 kWh Speicher je Wohneinheit. Der Speicher ist im Mieterstrom kein Luxus, sondern der Hebel, der die Direktverbrauchsquote von etwa 40 auf 70 Prozent hebt. Er verschiebt den Mittagsüberschuss in die Abendstunden, in denen in Wohngebäuden tatsächlich verbraucht wird.
Dazu zwei Grenzen, die man kennen sollte:
- Der Mieterstromzuschlag ist gestaffelt. Bis 40 kWp liegt er bei rund 2,3 ct/kWh, darüber fällt er auf etwa 1,6 ct/kWh.
- Oberhalb von 100 kWp entfällt der Anspruch auf den Zuschlag ganz.
Und ein Punkt, der gern übersehen wird: Der Allgemeinstrom also Treppenhauslicht, Aufzug, Tiefgarage, evtl. Heizung bzw. Wärmepumpe ist im Mehrfamilienhaus oft die stabilste Grundlast überhaupt und läuft tagsüber. Er gehört von Anfang an in die Auslegung.
Das Investitionsmodell: Eigenbetrieb
Für die Frage, wer investiert und wer betreibt, gibt es im Wesentlichen drei Modelle:
| Modell | Investition | Ertrag Eigentümer | Aufwand |
| Dachpacht | Dritter | gering, planbar | sehr gering |
| Anlagenpacht | Eigentümer | mittel | gering |
| Eigenbetrieb | Eigentümer | hoch | mittel bis hoch |
Beim Eigenbetrieb investiert der Eigentümer selbst in Anlage, Speicher und Messtechnik und verkauft den Strom in eigenem Namen an die Mieter. Ein spezialisierter Dienstleister übernimmt Abrechnung, Vertragsmanagement, Marktkommunikation und Mieterservice — gegen eine Lizenzgebühr je Lieferstelle und Monat sowie eine einmalige Projektpauschale. Die Wertschöpfung bleibt damit weitgehend im Haus, der administrative Aufwand bleibt beherrschbar.
Überschlagsrechnung für ein Beispielobjekt
Wie sieht das nun in Zahlen aus? Nehmen wir ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten, rund 33 kWp auf dem Dach, einem Batteriespeicher und vergleichsweise hohem Allgemeinstrombedarf für Treppenhaus und Technik. Der Jahresverbrauch im Objekt liegt bei etwa 36.500 Kilowattstunden. Rund 25.000 davon kommen vom eigenen Dach, die übrigen gut 10.000 Kilowattstunden Solarstrom wandern als Überschuss ins Netz.
Die Mieterpreise weiter oben sind Bruttopreise. Die folgenden Betreiberzahlen sind Nettobeträge, wie in einer Investitionsrechnung üblich.
Was hereinkommt — in beiden Varianten gleich
Die Einnahmenseite hängt am Objekt, nicht am Messkonzept. Vier Quellen speisen sie, und gerade ihre Mischung ist der Grund, warum das Modell trägt: Kein einzelner Baustein müsste für sich allein besonders üppig ausfallen.
Den größten Anteil bringt der Arbeitspreis für den Solarstrom: Etwa 25.000 Kilowattstunden zu rund 21 Cent ergeben 5.400 Euro im Jahr. Hinzu kommen die Grundgebühren der elf Lieferstellen mit rund 930 Euro, die Einspeisevergütung für den Überschuss mit etwa 720 Euro und der Mieterstromzuschlag mit rund 600 Euro. Zusammen sind das etwa 7.600 Euro im ersten Betriebsjahr. Arbeitspreis und Grundgebühr wachsen dabei mit dem allgemeinen Strompreisniveau, Einspeisevergütung und Zuschlag sind für zwanzig Jahre fest.
Was investiert wird — hier trennen sich die Wege
Die Anlage selbst kostet in beiden Fällen dasselbe: Photovoltaik und Speicher inklusive Montage schlagen mit etwa 60.000 Euro zu Buche. Der Unterschied steckt in der Messtechnik.
Beim physischen Modell braucht der Summenzähler bei zehn Wohneinheiten eine Wandlermessung. Zusammen mit Zählerschrank, Zählerplätzen und Verkabelung sind dafür 10.000 bis 15.000 Euro anzusetzen. Der Dienstleister berechnet für Unterzähler, Gateway und die einmalige Projektpauschale weitere 3.000 bis 4.000 Euro. Macht in Summe rund 73.000 bis 79.000 Euro.
Beim virtuellen Modell entfällt der Summenzähler und damit die Wandlermessung für das Gebäude. Für Erzeugungszähler, Zählerplatz und Anpassungen im Bestand sind 4.000 bis 6.000 Euro realistisch, für die Projektpauschale des Dienstleisters 1.000 bis 2.000 Euro. Macht rund 65.000 bis 68.000 Euro — also gut 10.000 Euro weniger.
Was laufend abgeht — hier dreht sich das Bild
Den größten Posten machen die Gebühren des Abrechnungsdienstleisters aus. Üblich sind rund 5 Euro je Zähler und Monat für das Grundpaket, dazu ein zubuchbares Komfortpaket für weitere 3 bis 5 Euro je Zähler und Monat, in dem Abrechnung, Mahnwesen und Mieterhotline enthalten sind. Bei elf Lieferstellen sind das je nach Servicetiefe 660 bis 1.320 Euro im Jahr.
Der Messstellenbetrieb kostet im physischen Modell rund 180 Euro, im virtuellen dagegen etwa 530 Euro, weil dort jeder Zähler einzeln beim Messstellenbetreiber liegt. Hinzu kommt im virtuellen Modell die Miete für die intelligenten Messsysteme mit rund 470 Euro jährlich. Beiden gemeinsam sind die Grundgebühr des Netzbetreibers mit rund 100 Euro, Versicherung und Wartung mit etwa 575 Euro sowie Rückstellungen für den späteren Tausch von Wechselrichter, Speicher und Zählern.
Unter dem Strich landet das physische Modell bei rund 1.800 bis 2.400 Euro laufenden Kosten im Jahr, das virtuelle bei 2.350 bis 2.950 Euro — je nachdem, ob man selbst abrechnet oder das Komfortpaket bucht.
Was unterm Strich bleibt
Beide Wege führen also zu einem sehr ähnlichen Ergebnis — sie kommen nur unterschiedlich dorthin. Das virtuelle Modell schont das Kapital zu Beginn und schneidet bei Amortisation und Rendite eine Spur besser ab. Das physische bindet mehr Geld, arbeitet dafür über die Laufzeit günstiger und ist deutlich schneller umsetzbar. Wer das Objekt lange hält und zügig starten will, fährt mit dem physischen Modell gut; wer die Anfangsinvestition begrenzen möchte, mit dem virtuellen.
| Physisch | Virtuell | |
| Investition | rund 76.000 € | rund 66.500 € |
| Einnahmen Jahr 1 | 7.600 € | 7.600 € |
| Laufende Kosten Jahr 1 | 1.800 – 2.400 € | 2.350 – 2.950 € |
| Überschuss Jahr 1 | 5.250 – 5.850 € | 4.700 – 5.300 € |
| Amortisation | 12 – 14 Jahre | 12 – 13 Jahre |
| Rendite über 30 Jahre | 7 – 8 % | 7 – 8 % |
Zum Vergleich: Dieselbe Anlage in reiner Volleinspeisung kommt auf etwa 2-3 % Rendite. Als Eigenverbrauchsanlage ausschließlich für den Allgemeinstrom bei ca. 5 % Rendite. Beide Fälle sind jedoch mit dem ausstehenden EEG 2027 schwer zu planen.
Wo genau man innerhalb dieser Bandbreiten landet, hängt an mehreren Größen: am tatsächlichen Ertrag des Dachs, an der Direktverbrauchsquote und damit an der Speicherauslegung, am Anteil der Mieter, die tatsächlich mitmachen, sowie am gewählten Verkaufspreis für den Strom. Alle lassen sich vorab belastbar ermitteln — und genau das ist der erste Schritt jedes Projekts.
Was wir für Sie übernehmen
Mieterstrom ist kein reines PV-Projekt und kein reines Abrechnungsthema, sondern die Schnittstelle aus beidem. Wir bringen die technische und die kaufmännische Seite zusammen:
- Ertragsprognose und Auslegung für Ihr konkretes Dach, inklusive Speicherdimensionierung und Berücksichtigung des Allgemeinstroms
- Statische und elektrotechnische Prüfung, Zählerplatzkonzept, Netzanschlussanmeldung
- Wahl des Messkonzepts anhand der Gegebenheiten Ihres Netzgebiets — nicht anhand dessen, was ein Dienstleister gerade anbietet
- Vergleich und Prüfung der Mieterstromdienstleister auf einheitlicher Datenbasis
- Wirtschaftlichkeitsrechnung mit realistischer Teilnahmequote und vollständiger Kostenseite
- Schlüsselfertige Umsetzung von der Montage bis zur Inbetriebnahme
- Auf Wunsch: technische und kaufmännische Verwaltung des Mieterstromkonzepts
Sie überlegen, ob sich Mieterstrom für Ihr Objekt oder Ihr Portfolio rechnet? Sprechen Sie uns an — wir schauen uns Dach, Verbrauchsstruktur und Netzgebiet an und sagen Ihnen ehrlich, ob es passt.
Rechtlicher Hinweis: Aufgrund des EuGH Urteils vom 28. November 2024 und des BGH Beschlusses vom 13. Mai 2025 haben wir klassische Mieterstrommodelle mit mehreren Abnehmern bislang bewusst zurückhaltend bewertet. Die Entscheidungen verbieten Mieterstrom nicht grundsätzlich, schränken jedoch die bisherige Einordnung interner Leitungsanlagen als privilegierte Kundenanlagen erheblich ein. Ob im konkreten Fall eine Kundenanlage oder ein regulierungspflichtiges Verteilernetz vorliegt, muss daher weiterhin projektspezifisch geprüft werden. Wir setzen entsprechende Modelle nur nach rechtlicher und regulatorischer Prüfung sowie in Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber um. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
