Verordnungsentwurf: die PV-Pflicht kommt!

Vorläufiger Verordnungsentwurf der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung:

Ab dem Jahr 2022 gilt in Baden-Württemberg eine Installationspflicht für Photovoltaikanlagen auf neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowie für Parkplätze.

Beginnend ab dem 01. Januar 2022 mit neu zu errichtenden Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen ab 75 Stellplätzen soll ab dem 01. Mai 2022 die erste Verschärfung des Klimaschutzgesetzes Gültigkeit erhalten. Diese beinhaltet eine PV-Pflicht für neu zu errichtende Wohngebäude und für Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Die bislang letzte Stufe folgt am 01.01.2023, ab diesem Datum besteht auch eine PV-Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen.

Die genaue Umsetzung der PV-Pflicht wird in einer gesonderten Rechtsverordnung geregelt. In einem vorläufigen Verordnungsentwurf stellt sich nun heraus, dass die zu installierende PV-Leistung prozentual abhängig von der zur Verfügung stehenden Dachfläche ist.
Dementsprechend muss ab einer Mindestfläche von 20 m² 60% der Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden, bei verschatteten Dachflächen sogar 75%. Auch Parkplätze die ausschließlich für Personenkraftwagen ausgelegt sind müssen zu 60% mit PV-Modulen belegt werden.

Ausnahmen gibt es sowohl bei Dachflächen als auch bei Parkplatzflächen, jedoch auch hinsichtlich der Größe der Anlage (nicht größer als 750 kWp).
Des Weiteren soll die Möglichkeit bestehen, bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit einen Antrag auf Teilentlastung der PV-Pflicht zu stellen.

Eine endgültige Fassung der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung ist noch für diesen Herbst geplant.