Solarpaket 1

Solarpaket 1

 

Das Solarpaket 1 wurde jetzt vom Bundestag und auch vom Bundesrat verabschiedet und tritt damit in Kraft – mit vielen Vorteilen und Vereinfachungen für PV-Anlagenbetreiber. Bei Fragen sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner, melden Sie sich gerne bei uns!

Ziel des Solarpakets 1 ist es, durch Abbau von Bürokratie den Zubau zu beschleunigen, um das Klimaziel zu erreichen.

So bringt es einige wichtige Neuerungen und Vorteile, welche hier zusammengefasst sind:

Mehr Tempo beim Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden durch einfachere Verfahren und Abbau von Bürokratie

  • Entbürokratisierung bei Balkon-PV:
    • Durch Meldevereinfachung und klarere Regeln für Netzstecker
  • Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte (insbesondere bei Gewerbe-PV):
    • Keine Pflicht zur Direktvermarktung für Anlagen ab 100 kWp, jedoch auch keine Einspeisevergütung
    • Anlagenzertifikat künftig erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Gesamtleistung von 500 kW
    • Einheitenzertifikat für einfacheren Nachweis für kleinere Anlagen
    • Vereinfachung bei der Anlagenzusammenfassung, sodass der Zubau neuer Dachanlagen an einem separaten Anschlusspunkt nicht mehr zum Überschreiten von Schwellenwerten führt
    • Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung:
    • Bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes ohne Lieferantenpflichten
    • zu Mieterstrom: keine Pflicht zur Reststromlieferung, jedoch auch keine Förderung
    • Verbesserung beim Mieterstrom:
    • Mieterstrom zukünftig auch bei gewerblichen Gebäuden förderfähig
    • Auch Nebengebäude wie Garagen können nun förderbaren Storm liefern à keine Netzdurchleitung
    • Vereinfachung für Quartierlösungen

Mehr Tempo beim Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden durch einfachere Verfahren und Abbau von Bürokratie

  • Beschleunigung von Netzanschlüssen:
    • Vereinfachtes Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 kW ausgeweitet (bisher 10,8 kW)
  • Vereinfachung bei der Direktvermarktung bis 25 kW:
    • Lockerung der Vorgaben zur technischen Ausstattung kleinerer Anlagen
    • Möglichkeit der optionalen Direktvermarktung bei kleineren Anlagen
    • Erschließung von Gebäuden im Außenbereich:
    • Erweiterung der Möglichkeit zur Förderung von Anlagen auf Gebäuden im Außenbereich à EEG-Regel für „Solarstadl“ bleibt bestehen
    • Repowering von Dachanlagen:
    • Verbesserung von Erneuerungen bei PV-Dachanlagen mit effizienteren Modulen
    • Freiflächen-Repowering ist bereits vereinfach

Ausbau von Freiflächenanlagen stärken

  • Eigene Förderung von Agri-PV und weiteren besonderen Solaranlagen:
    • Eigenes Untersegment für Ausschreibungen für PV-FFA
  • Aufwuchs der Ausschreibungsmengen besonderer PV-Anlagen:
    • Erhöhung auf 3.000 MW pro Jahr
    • Ausweitung der Flächenkulisse:
    • Benachteiligte Gebiete werden für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet
    • Beschränkung von Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen:
    • Beschränkung auf 80 GW bis 2030
    • Extensivierung von Agri-PV:
    • Bonus für extensiviere Agri-PV, die vertikal oder 2,1 m aufgeständert sind
    • Beschleunigung von Netzanschlüssen:
    • Einführung eines Rechts, zur Verlegung von Anschlussleitungen für EE-Anlagen auf Grundstücken und Verkehrswegen