Neue Abschreibungsmöglichkeiten für PV-Anlagen durch Investitions-Booster

Neue Steuermaßnahmen :

-PV-Anlagen werden als bewegliche Wirtschaftsgüter betrachtet

-Unternehmer können in den Jahren 2025 bis 2027 eine Abschreibung auf neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe des 3-fachen der linearen Abschreibung vornehmen, jedoch maximal 30%

-Für PV-Anlagen bedeutet dies, es kann eine 15%ige degressive Abschreibung vorgenommen werden

–> sogenannter „Investitions-Booster“

-Damit wird sichergestellt, dass die Abschreibungen schnell und in der Breite wirken

-Die Ausweitung der degressiven Abschreibung gilt für Investitionen ab dem 01. Juli 2025 und vor dem         01. Januar 2028

–> Die temporäre Begrenzung soll Anreize für zügige Investitionsentscheidungen setzen