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Förderprogramme für Vereine

Effiziente Heizungsanlage (BAFA-Marktanreizprogramm)

  • Was wird gefördert?

In Bestandbauten: Umrüstung der Heizungsanlage basierend auf erneuerbare Energien.

In Neubauten: Einbau einer besonders effizienten Heizungsanlage basierend auf erneuerbaren Energien.

  • Wie wird gefördert?

Die Höhe des Förderzuschusses ist abhängig von der Technologie, der Größe und der Effizienz der Anlage. Für eine Erdwärmepumpe beispielsweise liegt die minimale Förderung bei 4.000 €, bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe bei 1.500 €.

Klimaschutz-Plus-Programm (nur für Baden-Württemberg)

  • CO2-Minderungsmaßnahmen
  • Was wird gefördert?

Unterschiedliche Maßnahmen, die der CO2-Minderung dienen, beispielsweise die Erneuerung von Heizungsanlagen, Verbesserungen des baulichen Wärmeschutzes, Sanierung von Beleuchtungsanlagen, Einsatz von regenerativer Energie zur Wärmeerzeugung und der Einsatz von BHKWs werden gefördert.

  • Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt 50€ pro vermiedener CO2-Äquivalent, bezogen auf die gesamte Lebensdauer der Maßnahme.

  • Beratungsprogramm
  • Was wird gefördert?

Unter anderem wird die energetische Analyse der Ist-Situation von Vereinsobjekten und die Ausarbeitung und Überwachung von Maßnahmenumsetzungen zur CO2-Einsparung gefördert.

  • Wie wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab und kann bis zu 50% der förderbaren Kosten betragen.

  • Modellprojekte
  • Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Programmteils werden Projekte mit Modell- und Vorbildcharakter gefördert. Hierzu zählen beispielsweise Neubauten und Gebäudesanierungen mit besonders niedrigem Energieverbrauch und der Einsatz von besonderen Technologien und Konzepten mit Vorbildcharakter.

  • Wie wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich u.a. an der Bedeutung des Projekts für die Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen (Richtwert = 75 € pro vermiedener CO2-Tonne) und der Innovationskraft des Vorhabens.

Verpflichtungen für Vereine

EWärmeG (nur für Baden-Württemberg)

  • Wer ist verpflichtet?

Besitzer von Bestandsbauten im Wohn- und Nichtwohnbereich, bei Austausch der Heizungsanlage.

  • Was beinhaltet die Verpflichtung?

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, welches ausschließlich für Bestandsbauten in Baden-Württemberg gilt, schreibt vor, dass im Falle eines Heizanlagentausches künftig mindestens 15% des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, bzw. um 15% zu reduzieren sind. Neu im Gesetzestext ist auch, dass künftig auch Photovoltaik-Anlagen oder ein sogenannter Sanierungsfahrplan zur Erfüllung der Plicht herangezogen werden können.

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