Förderprogramme für Vereine
Effiziente Heizungsanlage (BAFA-Marktanreizprogramm)
- Was wird gefördert?
In Bestandbauten: Umrüstung der Heizungsanlage basierend auf erneuerbare Energien.
In Neubauten: Einbau einer besonders effizienten Heizungsanlage basierend auf erneuerbaren Energien.
- Wie wird gefördert?
Die Höhe des Förderzuschusses ist abhängig von der Technologie, der Größe und der Effizienz der Anlage. Für eine Erdwärmepumpe beispielsweise liegt die minimale Förderung bei 4.000 €, bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe bei 1.500 €.
Klimaschutz-Plus-Programm (nur für Baden-Württemberg)
- CO2-Minderungsmaßnahmen
- Was wird gefördert?
Unterschiedliche Maßnahmen, die der CO2-Minderung dienen, beispielsweise die Erneuerung von Heizungsanlagen, Verbesserungen des baulichen Wärmeschutzes, Sanierung von Beleuchtungsanlagen, Einsatz von regenerativer Energie zur Wärmeerzeugung und der Einsatz von BHKWs werden gefördert.
- Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt 50€ pro vermiedener CO2-Äquivalent, bezogen auf die gesamte Lebensdauer der Maßnahme.
- Beratungsprogramm
- Was wird gefördert?
Unter anderem wird die energetische Analyse der Ist-Situation von Vereinsobjekten und die Ausarbeitung und Überwachung von Maßnahmenumsetzungen zur CO2-Einsparung gefördert.
- Wie wird gefördert?
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab und kann bis zu 50% der förderbaren Kosten betragen.
- Modellprojekte
- Was wird gefördert?
Im Rahmen dieses Programmteils werden Projekte mit Modell- und Vorbildcharakter gefördert. Hierzu zählen beispielsweise Neubauten und Gebäudesanierungen mit besonders niedrigem Energieverbrauch und der Einsatz von besonderen Technologien und Konzepten mit Vorbildcharakter.
- Wie wird gefördert?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich u.a. an der Bedeutung des Projekts für die Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen (Richtwert = 75 € pro vermiedener CO2-Tonne) und der Innovationskraft des Vorhabens.
Verpflichtungen für Vereine
EWärmeG (nur für Baden-Württemberg)
- Wer ist verpflichtet?
Besitzer von Bestandsbauten im Wohn- und Nichtwohnbereich, bei Austausch der Heizungsanlage.
- Was beinhaltet die Verpflichtung?
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, welches ausschließlich für Bestandsbauten in Baden-Württemberg gilt, schreibt vor, dass im Falle eines Heizanlagentausches künftig mindestens 15% des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, bzw. um 15% zu reduzieren sind. Neu im Gesetzestext ist auch, dass künftig auch Photovoltaik-Anlagen oder ein sogenannter Sanierungsfahrplan zur Erfüllung der Plicht herangezogen werden können.