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Förderprogramme für Haushalte

Effiziente Heizungsanlage (BAFA-Marktanreizprogramm)

  • Was wird gefördert?

In Bestandbauten: Umrüstung der Heizungsanlage basierend auf erneuerbare Energien.

In Neubauten: Einbau einer besonders effizienten Heizungsanlage basierend auf erneuerbaren Energien.

  • Wie wird gefördert?

Die Höhe des Förderzuschusses ist abhängig von der Technologie, der Größe und der Effizienz der Anlage. Für eine Erdwärmepumpe beispielsweise liegt die minimale Förderung bei 4.000 €, bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe bei 1.500 €.

10.000 Häuser-Programm (nur für Bayern)

  • EnergieSystemHaus
  • Was wird gefördert?

Innovative Heiz- und Speichersysteme in Bestandsbauten mit KfW-Effizienzhaus-Niveau 115 und in Neubauten mit KfW-Effizienzhaus-Niveau 55.

  • Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung hängt ab von der eingesetzten Technologie und bewegt sich zwischen 1.500 € bis 9.000 €.

  • Heizungstausch
  • Was wird gefördert?

Austausch einer noch funktionstüchtigen Heizungsanlage, die zwischen 25 und 30 Jahre alt ist und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt, durch einen Brennwert-, Biomassekessel oder KWK-Anlage.

  • Wie wird gefördert?

Der „Heizanlagenbonus“ beträgt 1.000 € je Wohngebäude.

Verpflichtungen für Haushalte

EWärmeG (nur für Baden-Württemberg)

  • Wer ist verpflichtet?

Besitzer von Bestandsbauten im Wohn- und Nichtwohnbereich, bei Austausch der Heizungsanlage.

  • Was beinhaltet die Verpflichtung?

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, welches ausschließlich für Bestandsbauten in Baden-Württemberg gilt, schreibt vor, dass im Falle eines Heizanlagentausches künftig mindestens 15% des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, bzw. um 15% zu reduzieren sind. Neu im Gesetzestext ist auch, dass künftig auch Photovoltaik-Anlagen oder ein sogenannter Sanierungsfahrplan zur Erfüllung der Plicht herangezogen werden können.

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