Förderprogramme für Haushalte
Effiziente Heizungsanlage (BAFA-Marktanreizprogramm)
- Was wird gefördert?
In Bestandbauten: Umrüstung der Heizungsanlage basierend auf erneuerbare Energien.
In Neubauten: Einbau einer besonders effizienten Heizungsanlage basierend auf erneuerbaren Energien.
- Wie wird gefördert?
Die Höhe des Förderzuschusses ist abhängig von der Technologie, der Größe und der Effizienz der Anlage. Für eine Erdwärmepumpe beispielsweise liegt die minimale Förderung bei 4.000 €, bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe bei 1.500 €.
10.000 Häuser-Programm (nur für Bayern)
- EnergieSystemHaus
- Was wird gefördert?
Innovative Heiz- und Speichersysteme in Bestandsbauten mit KfW-Effizienzhaus-Niveau 115 und in Neubauten mit KfW-Effizienzhaus-Niveau 55.
- Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung hängt ab von der eingesetzten Technologie und bewegt sich zwischen 1.500 € bis 9.000 €.
- Heizungstausch
- Was wird gefördert?
Austausch einer noch funktionstüchtigen Heizungsanlage, die zwischen 25 und 30 Jahre alt ist und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt, durch einen Brennwert-, Biomassekessel oder KWK-Anlage.
- Wie wird gefördert?
Der „Heizanlagenbonus“ beträgt 1.000 € je Wohngebäude.
Verpflichtungen für Haushalte
EWärmeG (nur für Baden-Württemberg)
- Wer ist verpflichtet?
Besitzer von Bestandsbauten im Wohn- und Nichtwohnbereich, bei Austausch der Heizungsanlage.
- Was beinhaltet die Verpflichtung?
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, welches ausschließlich für Bestandsbauten in Baden-Württemberg gilt, schreibt vor, dass im Falle eines Heizanlagentausches künftig mindestens 15% des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, bzw. um 15% zu reduzieren sind. Neu im Gesetzestext ist auch, dass künftig auch Photovoltaik-Anlagen oder ein sogenannter Sanierungsfahrplan zur Erfüllung der Plicht herangezogen werden können.