Förderprogramme
Mittlerweile gibt es verschiedene Förderprogramme für Speicher. Die zwei großen Förderprogramme der KfW-Bank und der Sächsischen Aufbaubank sind sehr interessant und werden nachfolgend genauer vorgestellt:
Förderprogramm 275 Erneuerbare Energien "Speicher"

Allgemein
- Neueinrichtung einer PV-Anlage in Verbindung mit einem Batteriespeichersystem oder Nachrüstung
- Maximale Anlagenleistung bei 30 kWp, Speichergröße unerheblich
- Die Speichersysteme müssen mindestens 5 Jahre betrieben werden
- Maximale Leistungsabgabe von 60 % der installierten Leistung am Netzanschlusspunkt (nicht am Wechselrichter) für die gesamte Lebensdauer der PV-Anlage
- Offen gelegte Schnittstelle für Netzbetreiber zur Fernparametrierung
- Es werden keine Prototypen, Eigenbauanlagen oder gebrauchte Anlagen gefördert
- Die Installation muss spätestens 18 Monate nach der Kreditzusage erfolgt und gegenüber der Hausbank nachgewiesen sein
- Förderung erfolgt über einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss (30 %). Der Kredit kann auch lediglich in Höhe des zu erwartenden Tilgungszuschusses beantragt werden.
Prozess zur Erlagung des Tilgungszuschusses
1. Beantragung des KfW-Darlehens bei der Hausbank. Die Anlage darf noch nicht beauftragt sein!!! Notwendige Unterlagen:
– Vordrucke KfW (Download Homepage)
– Angebot
2. Nach Beantragung kann die Anlage beauftragt und gebaut werden
– Abwarten auf Rückmeldung der KfW nicht notwendig
3. Einreichung der „Anforderung Tilgungszuschuss“ nach Inbetriebnahme der kompletten Anlage zusammen mit:
– Schlussrechnung
– Herstellererklärung
– Fachunternehmererklärung
– Registrierung im Monitoringportal