Neue Abschreibungsmöglichkeiten für PV-Anlagen durch Investitions-Booster
Neue Steuermaßnahmen :
-PV-Anlagen werden als bewegliche Wirtschaftsgüter betrachtet
-Unternehmer können in den Jahren 2025 bis 2027 eine Abschreibung auf neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe des 3-fachen der linearen Abschreibung vornehmen, jedoch maximal 30%
-Für PV-Anlagen bedeutet dies, es kann eine 15%ige degressive Abschreibung vorgenommen werden
–> sogenannter „Investitions-Booster“
-Damit wird sichergestellt, dass die Abschreibungen schnell und in der Breite wirken
-Die Ausweitung der degressiven Abschreibung gilt für Investitionen ab dem 01. Juli 2025 und vor dem 01. Januar 2028
–> Die temporäre Begrenzung soll Anreize für zügige Investitionsentscheidungen setzen